


Familienrecht (Fachanwaltschaft)
Nicht jede Beziehung und schon gar nicht jede Ehe endet im ewigen Glück. In der emotional und rechtlich herausfordernden Situation einer Trennung oder Scheidung biete ich fundierte und hochspezialisierte Unterstützung.
Als Fachanwältin für Familienrecht verfüge ich über nachgewiesene, tiefgreifende theoretische Kenntnisse und eine umfassende praktische Erfahrung auf diesem Fachgebiet. Durch die gesetzlich vorgeschriebene, kontinuierliche Fortbildung ist eine Vertretung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung garantiert.
Umfassende Begleitung in allen familienrechtlichen Belangen
Besonders wenn gemeinsame Kinder aus einer Verbindung hervorgegangen sind, gilt es, tragfähige und sinnvolle Lösungen für das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu finden.
Mein Leistungsspektrum im Familienrecht umfasst:
- Präzise Berechnung und gerichtliche sowie außergerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (für Kinder und Ehegatten).
- Strukturierte Durchführung der Vermögensauseinandersetzung und der Hausratsteilung.
- Rechtssichere Abwicklung des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs (Aufteilung der Rentenanwartschaften).
Auch in akuten Krisensituationen und in Fällen von häuslicher Gewalt stehe ich Mandanten als vertrauensvolle und entschlossene Ansprechpartnerin zur Seite.
Eine einvernehmliche Einigung und die konsequente Wahrung des Eigentums stehen stets im Vordergrund einer guten, vorausschauenden Strategie.
Einigung und Wahrung des Eigentums stehen stets im Vordergrund einer guten Strategie.